Am 2. August 2026 ist es in Kraft getreten: Artikel 50 des EU AI Act verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, zu umfassenden Transparenzmaßnahmen. Das ist nicht irgendeine Compliance-Anforderung für die Zukunft – es ist eine unmittelbare rechtliche Verpflichtung, die ab sofort gilt. Wer nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Artikel 50 betrifft wahrscheinlich mehr Unternehmen als fast jede andere Bestimmung des AI Act. Es spielt keine Rolle, ob ein KI-System als „hochriskant" klassifiziert ist oder nicht. Die Transparenzpflichten gelten, sobald ein System in eines von vier konkretenSzenarien fällt – und diese Szenarien sind deutlich breiter, als viele Unternehmen erwarten.
Artikel 50 definiert vier Situationen, in denen Transparenzpflichten greifen:
Die Europäische Kommission hat am 20. Juli 2026 detaillierte Leitlinien veröffentlicht, die diese Anforderungen konkretisieren. Besonders wichtig: Die Leitlinien bestätigen, dass auch KI-Agenten unter Artikel 50(1) fallen. Wenn ein Agent mit Menschen interagiert, muss er seine KI-Natur offenbaren – und zwar jedes Mal, wenn eine Interaktion stattfindet.
Für Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und auf den Markt bringen (die sogenannten „Provider"), gelten konkrete technische Anforderungen:
Chatbots und KI-Agenten: Das System muss so gestaltet sein, dass Nutzer klar erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Das kann durch einen Banner, einen Hinweis oder ein Symbol geschehen – solange es für einen „angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen" Nutzer offensichtlich ist. Ausnahmen gibt es nur für Systeme, die von Behörden zur Strafverfolgung eingesetzt werden.
Generierte Inhalte: Wenn ein KI-System Text, Bilder, Audio oder Video erzeugt, muss die Ausgabe in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet sein. Das kann durch digitale Wasserzeichen, Metadaten, kryptografische Signaturen oder Fingerprintsgeschehen. Die Lösung muss „wirksam, interoperabel, belastbar und zuverlässig" sein – soweit technisch möglich. Ausnahmen gibt es für reine Bearbeitungsfunktionen (wie Rechtschreibprüfung) oder wenn die KI die Eingabedaten nicht wesentlich verändert.
Übergangsfrist: Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die Marking-Anforderung. Das ist eine wichtige Erleichterung – neue Systeme müssen aber sofort konform sein.
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen (die sogenannten „Deployer"), haben andere Verpflichtungen:
Deepfakes und manipulierte Inhalte: Wenn ein Unternehmen ein KI-System nutzt, um Bilder, Audio oder Video zu manipulieren, die als Deepfakes gelten, muss es deutlich kennzeichnen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Das gilt besonders für Inhalte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden – etwa in Pressemitteilungen, Marketingmaterialien oder Nachrichtenartikeln.
Emotionserkennung: Wenn ein Unternehmen Systeme einsetzt, die Emotionen erkennen oder biometrische Kategorisierungen vornehmen, muss es die betroffenen Personen informieren.
Keine Übergangsfrist: Anders als für Provider gibt es für Deployer keine Übergangsfrist. Die Anforderungen gelten ab sofort – auch für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Einsatz waren.
Die Europäische Kommission und das AI Board haben einen „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content" entwickelt, um Unternehmen bei der Compliance zuhelfen. Der Code ist freiwillig, aber die Kommission hat bestätigt, dass die Einhaltung des Codes als Nachweis der Compliance mit Artikel 50 anerkannt wird.
Bis zum 31. Juli 2026 hatten bereits etwa 190 Organisationen den Code unterzeichnet – darunter Google, Microsoft, OpenAI, Anthropic, Meta und Mistral. Der Code definiert konkrete technische Maßnahmen:
Unternehmen, die den Code nicht unterzeichnen, müssen ihre Compliance durch alternative Maßnahmen nachweisen. Das ist möglich, erfordert aber dokumentierte Prozesse und technische Lösungen, die den Anforderungen der Leitlinien entsprechen.
Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Hier ist eine konkrete Checkliste:
Besonders wichtig: Die Anforderungen gelten extraterritorial. Auch wenn ein Unternehmen nicht in der EU sitzt – wenn seine KI-Systeme von EU-Nutzern verwendet werden, muss es Artikel 50 erfüllen. Das betrifft US-amerikanische Unternehmen genauso wie deutsche oder österreichische.
Der 2. Dezember 2026 ist der nächste wichtige Termin – dann endet die Übergangsfrist für Provider von Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Ab diesem Datum müssen auch diese Systeme vollständig konform sein.
Danach folgen weitere Anforderungen des AI Act. Die hochriskanten KI-Systeme (Annex III) müssen ab dem 2. Dezember 2027 konform sein – das wurde durch die AI Omnibus-Regelung um ein Jahr verschoben. Aber Artikel 50 ist jetzt, nicht später.
Unternehmen, die jetzt handeln, haben einen Vorteil: Sie können ihre Systeme schrittweise anpassen, statt unter Druck in letzter Minute alles umzubauen. Und sie reduzieren das Risiko von Bußgeldern und Reputationsschäden, die mit Nicht-Compliance einhergehen.